Die Familie-Dilger-Seiten |
Das Schramberger Urbar des Rochus Merz von 1547/49
Ein textnaher Kommentar von Alfons Brauchle (†)
Eingescannt, formal bearbeitet und behutsam sprachlich und zum Teil auch inhaltlich bereinigt von Martin Dilger im Herbst 2003 und im Frühjahr 2005.
Weiher (Folio 2o5R bis 206)
Zunächst der große Weiher zum heiligen Brunnen , den schon die Vorbesitzer des Rochus Merz anlegen ließen. Dieser Weiher war ungefähr 70 Tau (Morgen) groß. Er wurde, wie die Amtsrechnungen erweisen, in gewissen Abständen abgefischt und die Fische dann, meist außerhalb der Herrschaft (Klöster in Oberndorf, Rottweil), verkauft. Der Weiher wurde am Ende des 18. Jahrhunderts abgelassen.
Zum „Großen Weiher“ gehörte noch „ein klein Weyherlin“ unterhalb des Wehrs des großen Weihers, also wohl direkt an der Seedorfer Grenze. Er war nur ein halbes Tau groß. Hier wurden wohl die Kleinfische gehalten (Brut).
Dazu gehörten noch weiterhin sieben kleine Fischgruben.
Als weiterer Weiher wird der große Weiher beim Dorf Mariazell genannt, der sich von der Brücke (über die die Straßen von Hardt und Weiler ins Dorf verlaufen) bis hinunter zur Mariazeller Mühle hinzog, etwa dreißig Tau groß („ungefährlich“ heißt hier soviel, daß die Größenangabe nicht garantiert werden kann). Die Untertanen im Dorf Mariazell (nicht die „auf den Höfen“, dem heutigen Hardt) waren verpflichtet, diesen Weiher zu säubern und abzufischen. Auch er wurde im ausgehenden 18. Jahrhundert abgelassen. Zu diesen Weiher (auch der „große Weiher von Mariazell“ genannt) gehörten noch zwei Fischgruben.
Auch im Schramberger Tal lagen zwei Weiher. Der größere lag auf dem Gelände südlich der unteren Weihergasse, also auf dem Gelände der abgebrochenen Firma Christoph Schweizer, der Berneckschule und der Heilig-Geist-Kirche. Der Weiher war zu Merzens Zeit anderthalb Tau groß, dürfte aber später sehr vergrößert worden sein, so daß hier eine deutliche Grenze zwischen dem Marktflecken und den Ortsteilen Spittel und Falkenstein entstand. Zwischen Weiher und Bach verlief der Weg zum Falkenstein.
Direkt („baß“) unter der Falkensteinkapelle lag eine kleine Fischgrube.
Fischwasser und Bäche (Folio 206R)
Zunächst wird der „große Bach“, die Schiltach, genannt, die von Tennenbronn aus in allgemein nördlicher Richtung durch die Herrschaft fließt und am „Vogelswuhr“ (Vogelswehr), nämlich unterhalb des alten Gaswerks, die Herrschaft wieder verläßt. „Die Berneck“ ist hier deutlich als Name für ein Tal und nicht für einen Fluß genannt (sie heißt Berneck nur bis unter die Ruine Falkenstein, dann folgen die Falkensteiner und Schramberger Tallandschaften). Am Vogelswehr liegen beidseitig Güter der Schramberger und der Schiltacher (Württemberger) Untertanen. Der Weg dort ist gemeinsamer Besitz.
Das ganze Tal des Lauterbachs ist schrambergisch und verläuft bis zum Schramberger Tal. Beim Zusammenfluß mit der Schiltach verliert der Bach seinen Namen.
Das Sulzbächle fließt ebenfalls ganz im Herrschaftsbezirk und mündet in den Lauterbach. Auch das Kirnbächle liegt komplett in der Herrschaft und fließt in den „Schramberger Bach“, also die Schiltach. Das gleiche trifft für das Göttelbächle zu.
Es wird dann das „Wasser bei der Kirche in Tennenbronn“ genannt, gemeint ist der Eichbach (im Urbar als „Muechbach“ bezeichnet; siehe Folio 183R bis 184R). Dieser Bach fließt sowohl auf württembergischen wie schrambergischen Boden. Hier wird auf den durch den Abt von St. Georgen zu reichenden Zins hingewiesen. Im Original stehen diese Bestimmungen auf Folio CCCXXXVII (337).
Auf Folio 207R ist der „Lange Kirnbach“ als Gewässer genannt. Die dort genannte Jahreszahl für den Erwerb dieser Güter im Jahr IMVC (1500) ist falsch und müßte 1552 heißen. Das Fischwasser gehört auf dem Grund der Merz'schen Höfe ganz dem Herrn von Schramberg.
Wälder (Folio 208 und 208R)
Mit „Ainzig Wälder“ ist gemeint, daß diese Grundstücke ausschließlich bewaldet sind.
Zuerst ist der „Falkensteiner Wald“ genannt, der heute noch den Grafen von Bissingen gehört. Er zieht sich auf der rechten Flußseite den Berg hinauf, also den Ruinen Falkenstein gegenüber. Der Wald ist mit Grenzsteinen (Laken und Marken) versehen, so daß die Grenze zu den Anstößern deutlich erkennbar ist.
Es wird dann ein „Holz“, wohl eine lichte niedere Waldung, genannt, das sich vom Schloß (Burg) bis zum Kirchenspeicher hinunterzog und früher zur Bannmühle (Herrenmühle) gehört haben soll, also zum Mühlhofgut.
Dann folgen die Wälder, die früher dem unteren Tischneckbauern gehört haben und die Rochus Merz von diesem erkauft hat. Dies dürfte der Wald sein, der sich südwärts an den Falkensteiner Wald anschließt bis zum Wald des Tischnecker Mittlerbauern. Einen Teil dieses Waldes erkauften später ebenfalls die Herren von Bissingen (das Stück unterhalb der „Mittlerbauernwiese“).
Dann wird der später als „Trombachwald“ bezeichnete Wald genannt. Dieser wurde vom Bauern Martin Bosch erkauft. Er liegt auf der Südseite des Lauterbach bis zur Württemberger Grenze hoch. Der unterste Lauterbacher Bauer (später „Kammermartinshof“), damals Quirin Hils, darf aber in diesem Wald weiden (Waldweide = Wunne). Dieser Hof zieht zum Imbrand hoch (Kammermartinstobel!). Oben verläuft ein Weg von dem Brunnen der Burg (wohl am heutigen Waldparkplatz) zum Sulzbach (dieser Weg wird sogar als Fahrweg oder Straße, an anderer Stelle als Karrenweg bezeichnet!). Rechts von diesem Weg dürfen im dortigen Wald die Bauern auf diesem Hof die Waldweide betreiben, auch Bau- und Brennholz hauen. Sie dürfen aber weder Wald roden (reuten!), noch Holz aus diesem Wald an andere verkaufen. Ansonsten dürfen sie dort nach ihrer „häuslichen Notdurft“ Bau- und Brennholz machen.
Eigentümliche Güter (Folio 209)
Zunächst wird das Lehengut „Röttele“ genannt (von roden, reuten; wie in „Rötenbach“ und „Rötenberg“). Dieses zog sich am Bach entlang, wo die beiden Schiltecker Höfe auf der westlichen Seite lagen, bis zur heutigen Majolikafabrik hinauf. Dort stand nämlich die Säge des Andreas Sutor (Sauter). Rochus Merz erkaufte dieses Gut vermutlich 1547. Erst hatte Peter Neef den Hof um jährlich 8 Gulden bewirtschaftet, 1554 erhielt er ihn um zehn Gulden mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit.
1571 erhielt der Schramberger Bannmüller den Hof auf drei Jahre. Der Bannmüller hatte damals auch das Seckinger Lehen (Tierstein) im Bestand und bezahlte für beide Höfe Bestandgeld.
Wald (Folio 209R)
Es werden zwei Wälder genannt, zuerst ein Wald am Schloßberg, den die Witwe Anna Merzin 1568 von den Höfen des Hans NN („Hansen Höfen“) eingetauscht hat; dann ein 1561 von Rochus Merz selbst erworbener Wald mit Wildfeld (um 20 Gulden erkauft), ebenfalls von „Hannesen Höfen“. Beide Wälder grenzen aneinander.
Herrschaftseigentum (Folio 210)
Zum Herrschaftseigentum gehört ein kleines Gut unter dem Falkenstein mit einem Häuschen, zu dem ein Äckerle, ein Krautgärtle und eine Matte. Die Matte ist zwei „Mannwerk“ (Tagwerk, Morgen) groß. Weiter gehört dazu ein Wald, der zwischen dem Herrenwald und dem Heiligenwald (Kirchenwald) liegt. Der Kirchenwald zog dort weiter bachaufwärts. Er endet oben an der „Holzlege“ (unteres Ende der Tischneckhöfe in der Nähe der späteren Wirtschaft Waldeck). Außerdem grenzt der Wald an die „Heiligenwiese“ (unterer Tischneck), die man Jahrhunderte lang als „Gemeinwies“ bezeichnete. Die heute dort anzufindenden kleinen Anwesen wurden erst später erbaut.
Die Gemeinwiese erkaufte Rochus Merz von der Witwe des Jakob Langenbach und den Vormündern ihrer Kinder. Dieses herrschaftliche Falkensteingut wurde 1553 erstmals an den Schramberger Metzger Jakob Roll um jährlich vier Gulden im Bestand vergeben.
Höfe und Sägen (Folio 210R)
Zu den liegenden Gütern gehörte zuletzt ein Hof mit Säge am Schiltachbach, am Schloßberg und im Tal gelegen. Hier ist wohl die Säge auf dem Platz der heutigen Majolikafabrik gemeint; die auf Folio 209 genannte Säge (zum Hof Röttele) muß also weiter unten gelegen sein, möglicherweise auf dem Platz des späteren Hammerwerks. Letzter Lehensbesitzer war dort Urban Schmid. Urban Schmid erhielt dafür den „Sägermartinshof“ auf dem Lienberg, der dem Herrn gehört hatte, als Eigengut. Die Transaktion fand 1553 statt. Erster Beständer war Bastian König (King), das Bestandgeld 8 Gulden. Bereits 1554 saß der Metzger Roll darauf. Um 12 Gulden Bestandgeld erhielt sie später Ulrich Ruff.
In einer späteren „Nota“ wird vermerkt, daß diese Sägmühle vor etlichen Jahren abgebrannt sei und dann eine neue erbaut wurde, zu der aber keine Felder usw. (Zugehörung) gehörten. Deshalb zahlt der jetzige Beständer nur noch einen Gulden jährlich. Die zur Säge gehörender liegenden Güter erhielt darauf Peter Neff, der vor dem Brand auch die Sägmühle bewirtschaftete. Dabei soll aber das Bestandgeld der Säge abgezogen (ungesteigert) werden.
„Zöll“ (Folio 211 bis 217R)
„Uff dem Waßer im Schramberger Thal“ (Folio 211 bis 213R) – Wasserzölle
Von einem Bodentrom (Folio 211 und 211R)
Ein Bodentrom (Floß) besteht aus zwölf Tröm (Baumstämme), seien sie nun klein oder groß. Der Zoll vom Falkenstein bis zur Spannstätte im Tal beträgt einen Kreuzer. In dieser ersten Spannstätte gegenüber der heutigen Majolikafabrik wurden die Floße zusammengebunden. Der zu entrichtende Zoll galt sowohl für die einheimischen wie für die fremden Holzbesitzer.
Wenn ein Bodentrom vom Lauterbach, Kürnbach, Thöß oder anderen Orten (vielleicht vom Göttelbach herab) kam, so war ebenfalls ein Kreuzer zu entrichten.
Für die Fahrt von der genannten Spannstätte bis zum Mühleteich des Herrn bezahlte man für ein Bodentrom einen Heller. Vom Mühleteich bis unter die Schilteck mußten weitere sechs Heller (= ein Kreuzer) bezahlt werden, so daß insgesamt bis zur Schilteck 13 Heller und ein Viertel Heller (= ein Örtlin) zu bezahlen waren. (Da damals anscheinend die Kreuzer- und die Hellerwährung noch nicht aufeinander abgestimmt waren, entstand hier ein Unterschied von einem Örtlin eines Hellers, d. h. ein Kreuzer war zunächst eine Kleinigkeit mehr als sechs Heller.)
Ein Bodentrom (zwölf Trom) vom Sulger Berg über die Sulger Staig (heute der Weg über das Staighäusle herunter) wurde zunächst zur Spannstätte gefahren und mußte dann von dort über den Mühledeich gebracht werden, was einen Heller kostete; dazu kamen die sechs Heller bis unten an der Schilteck hinaus, so daß also Gesamtkosten von sieben Heller entstanden. Wenn aber ein solcher Bodentrom unterhalb des Mühledeichs in das Wasser kam, so gab man nur sechs Heller. Dies sind dann auch die Gesamtkosten bis zur Schilteck hinaus.
Auszug aus dem Schrambergischen Urbar, so weiland Hans von Rechberg (der Jüngere, Sohn des Ludwig von Rechberg und Enkel des bekannten Hans von Rechberg), als er Ritter Hans von Landenberg (seinem Schwager, Landenbergs Frau Blancheflur war eine Tochter des Ludwig von Rechberg) verkaufft, Anno 1526 uffrichten lassen (Zinsgültrenovation in betreff Schilteck).
Dieser Auszug betraf lediglich die Rechte, welche auf die Herrschaft Schilteck, die Ludwig von Rechberg um 1496 erworben hatte, zurückgingen.
Nach der Beschreibung der acht Schilteckhöfe in Schramberg und Sulgen heißt es:
„Weiter am 34. Plat under einer andren Rubrik.
Also wird es im Ambt Sulgen gehalten:
Wenn ein Flotzholtz ist 32 Stuckh, git von Falkenstein bis
in die Sponstat unden im Tal 17 Heller und git von der
Sponstat bis über des Müln tich (= Teich) 4 Heller und vom
mül tich (Mühleteich) im Schiltegger Zoll.
Item ain Bodentrom ist 12 Stuckh, git von Falkenstein bis
in die Sponstat 9 Heller, von der Sponstat bis in den
Mültich (Mühlteich) 3, vom Mültich bis inn die
Schiltegg Zoll 3 Heller.
Item ein Flotzholtz, so us den welden (Wäldern), an den
Schiltegger Zoll ist und dem Mülintich, kompt an daz
Wasser, ain Bodentrom 3 Heller, ist Trom.“
Diese Zollangaben entsprechen denen in Urbar von 1547.
Von einem Flozholz (Folio 212 und 212R)
Das Floßholz bestand aus 32 Stück Sparrholz, war also wesentlich mehr als ein Bodentrom. Der Wassertransport vom Falkenstein bis zur Spannstätte im Tal kostete 17 Heller Wasserzoll, ebensoviel auch vom Lauterbach, Kirnbach, Thöß und anderen Orten.
Von der Spannstätte bis zum Mühleteich des Herrn kostete das Floßholz vier Heller und vom Mühleteich des Herrn bis zur Schilteck weiter ein Schilling Heller, d. h. zwölf Heller. Insgesamt kostete nach dieser Rechnung ein Floßholz bis zur Schilteck ein Batzen und acht Heller. Da zu dieser Zeit ein Batzen noch 25 Heller hatte (bei der späteren Kreuzerwährung waren es nur noch 24), zusammen also 33 Heller.
Dies war also der Zoll für 32 Sparrholz; umgerechnet auf 100 Sparrholz ergibt dies als Zoll vier Batzen und drei Heller, also 1o3 Heller.
Von der Sulger Steig herunter (hier wurde das Holz in heute noch sichtbaren Riesen heruntergeriest!) wurde das Holz zunächst über den Mühleteich bis unter die Schilteck auf dem Wasser gebracht; dafür waren zunächst vier und dann weitere zwölf Heller, also 16 Heller, Zoll zu bezahlen. Einhundert Sparrholz wurden mit zwei Batzen (d. h. 50 Heller) berechnet.
Kommt aber das Floßholz unterhalb des Mühleteichs ins Wassser, waren nur ein Batzen, zwei Kreuzer und anderthalb Heller zu bezahlen. Auch hier stimmen die beiden Währungen noch nicht überein.
Vom Schöll Holz (Folio 213 und 213R)
Schöllholz sind runde Stangen, also keine Baumstämme. Hier folgt wie bei Bodentrom und Floßholz die Bemerkung, daß heimische Benutzer des Wasserwegs wie die fremden zu bezahlen haben. Beim Schöllholz wird nach 100 Stangen gerechnet. Vom Falkenstein bis zur Spannstätte kosten diese 20 Heller, ebenso vom Lauterbach, Kirnbach, Thöß und anderen Orten.
Von der Spannstätte bis zum Mühleteich kommen weitere zehn Heller dazu und bis zur Schilteck noch weitere 20 Heller. Zusammen kosteten also diese hundert Stangen vom Falkenstein bis zur Schilteck zwei Batzen, also 50 Heller.
Von der Sulger Steige über den Mühleteich bis zur Schilteck hinaus wurden zunächst 10 und dann nochmals 20 Heller bezahlt, zusammen also 30 Heller, d. i. ein Batzen und fünf Heller.
Kam das Schöllholz aber unterhalb des Mühleteichs ins Wasser, so war nur ein halber Batzen Zoll zu entrichten (= 12 ½ Heller).
„Vogelkuncklen und Wagstangen“, also kleineres Holz, wurde unverzollt transportiert.
Zöll uff der Schramberger Straß, so von Lauterbach durch das Tal geht (Folio 214 und 214R)
Ein beladener Wagen von Lauterbach ins Tal kostet 8 Heller Zoll. Ein beladener Karren 4 Heller, ein beladenes Roß 1 Heller. Ein Rind (Ochsen, Stier, Kuh, Kalbin) 1 Heller.
Von je 100 Schafen ist 1 Schilling Heller (also 12 Heller) Zoll zu zahlen. Sind es mehr oder weniger, so ist entsprechend zu verrechnen. Der Zoll bei Schweinen ist wie beim Rind. Untertanen der Herrschaft Schramberg zahlen jedoch keinen Straßenzoll, es sei denn, sie fahren für Herrschaftsfremde um Lohn oder auf andere Weise. Dann zahlen sie wie Fremde.
Zöll uff der Sulger Steig (Folio 215)
Von denen, die Holz aus den Wäldern auf die Steig und oberhalb der Steig bringen (nämlich an den Startplatz der Riese!), ist der sogenannte Jochzoll zu entrichten. Jeder, sowohl der Einheimische wie der Fremde, der Holz auf diese Steige führt, zahlt jährlich von einem Paar Ochsen ein Schilling (12) Heller, von einem Roß 6 Heller. Wer das Holz die Steige herunter an das Wasser führt und dieses Holz „laitet“, d. h. auf der Riese herunterrutschen läßt, zahlt ebenfalls von jeden Paar Ochsen 1 Schilling Heller und von einem Roß 6 Heller.
Uff der Straß, so über den Friedrichsberg gehet (Folio 215R und 216)
Diese Zollstelle hat mehrmals gewechselt. Sie war zuerst am Wangerhof, dann am Reuterhof (Decker-Flaig), auf der Hutneck und zuletzt in der heutigen Hardter Dorfmitte. Ein beladener Wagen kostete 8 Heller Zoll, ein beladener Karren 4 Heller. Ein beladenes Roß 1 Heller. Von jedem Stück Vieh (Ochse, Stier, Kuh, Kalbin) war 1 Heller Zoll zu zahlen. Von 100 Schafen 1 Schilling (12) Heller. Sollten es mehr oder weniger sein, dann war entsprechend zu verrechnen. Genau so verhielt es sich bei Schweinen.
Zu Aichhalden, in demselben Amt und über die Lang Pruckhen (Folio 216R bis 217R)
Die Zollstätte im Amt Aichhalden befand sich im Heimlichswald, wo heute das sogenannte „Zollhaus“ an der Steige nach Schiltach hinunter steht. Die „Lang Prucke“ war am heutigen direkten Weg von Aichhalden nach Waldmössingen. Die so benannte „Brücke“ war ein langer Knüppelweg durch sumpfiges Moos und eine Holzbrücke über die Eschach (vgl. auch bei der Nachzeichnung der Herrschaftsgrenzen auf Folio 2R bis 11R ).
Für einen beladenen Roßwagen, gleichgültig, was darauf geladen wurde, war ein Plappert zu bezahlen. Dieses alte Geldmaß entsprach etwa 15 Heller.
Für einen leeren, unbeladenen Roßwagen war die Hälfte davon, also ein halber Plappert, zu bezahlen. Sollte dieser Wagen wieder kommen (beladen!), dann hatte er nur den halben Zoll zu zahlen. Ein Ochsenwagen zahlt 8 Heller, ansonsten wie beim Roßwagen (also 4 Heller leer usw.). Ein beladener Karren wurde mit 8 Heller verzollt, leer nur 4 Heller; beim Wiederkommen, also beladen, nur 4 Heller. Ein beladenes Roß kostete 2 Heller Zoll. Für jedes Stück Vieh, klein oder groß, das vom Kinzigtal (Schiltach) die Steige zum Zollhaus heraufkommt oder aber aus Schwaben herausgeführt wurde (also von Rötenberg her), waren 2 Heller zu entrichten. Vieh, das vom Friedrichsberg her durch Aichhalden geführt wurde, kostete je Stück nur einen Heller, 4 Schafe zwei Heller, 4 Schweine ebenfalls 2 Heller.
Die Lange Prucken lag zum kleineren Teil auf Waldmössinger Bann (Markung), die dem Grafen von Zimmern gehörte. Die Waldmössinger waren mit ihren eigenen Gütern und was sie in ihren Häusern und in ihrem Flecken für den eigenen Bedarf benötigten zollfrei. Bringen sie aber andere Waren und Vieh über die lange Brücke, dann haben Sie wie andere den Zoll zu entrichten; auch was sie im Lohn für andere über die Brücke fahren, ist zu verzollen.
Jeder Säumer (saumer) (= Pferdeführer), der zwei Pferde hat, zahlt 2 Pfennig. Von den weiteren Pferden bleibt eines unverzollt, gleichgültig, wie viele Pferde er mit sich führt.