Das Schramberger Urbar des Rochus Merz von 1547/49

Ein textnaher Kommentar von Alfons Brauchle (†)

Eingescannt, formal bearbeitet und behutsam sprachlich und zum Teil auch inhaltlich bereinigt von Martin Dilger im Herbst 2003 und im Frühjahr 2005.

 

Burg und Befestigung (Folio 1)

Das Schramberger Urbar beginnt mit einer Beschreibung des sachlichen Umfangs des Besitzes ("Berghauß, Schloß und Bevöstigung"):

Haus (d. h. der bewohnbare Teil der Burg), Schloß, Befestigung, Vorhäuser (d. h. Vorburgen), Mantel (Schutzmauer) mit "Thurnen" (Türmen), Wehren, Toren, Ställen (für die Tiere), Höfen, Gräben samt den (bearbeiteten) Felsen und der dazugehörigen Einfänge (d. h. dem Gelände, das von den Mauern umschlossen wurde), Begriff (d. h. ganz konkret das, was umschlossen, umgriffen wird durch die vorher genannten Besitztümer) und Zugehörung (d. h. alles Weitere, was zum Schloss gehört, auch die Rechte), wie alles durch die früheren Besitzer (seit Hans von Rechberg) erbaut wurde und durch Rochus Merz noch verbessert und erweitert wurde: Dies alles gehört dem Herrn Rochus Merz als ein rechtlich freies Eigentum ("Allod", also kein Lehen) - und zwar so, wie es die sorgsam verwahrten Urkunden beweisen und auch die alten Öffnungsrechte der Burg (solche dürfte es aber 1547 für andere Herrschaften nicht mehr gegeben haben), die Ansprüche und Beschwerden (d. h. Rechte, die von anderen beansprucht werden). Niemand kann auf solche Rechte Anspruch erheben. Dies gilt für immer. Die Burg ist völlig freies Eigentum des Merz.

 

Freiherrschaft (Folio 1R)

Auszug aus dem Urbar des Rochus Merz. Abschnitt Freiherrschaft

 

Nach alten Urkunden ist Schramberg seit Jahrhunderten, von den Herrschaften Ramstein und Falkenstein herrührend, ein eigenes und freies Territorium und völlig abgegrenzt von den benachbarten Territorien. Rochus Merz anerkennt über sich und seine Herrschaft ("ohne jeglich anderen Lehensherrn") nur den römischen Kaiser als seinen Herrn und Richter. Er ist damit reichsunmittelbarer Herr.

Die Reichsunmittelbarkeit bestand rechtlich auch noch nach 1583, als Schramberg von Österreich erworben wurde, nur war jetzt der Erzherzog von Tirol bzw. Österreich der Herr. Die österreichischen Lehensleute - ab 1648 die Freiherrn bzw. Grafen von Bissingen -, hatten damit genau genommen keine Herrenrechte. Sie wurden lediglich mit den Rechten der Obrigkeit von Österreich belehnt.

Die Rechte des Rochus Merz sind in einer Urkunde vom Kaiser selbst bestätigt worden.

 

„Bezirk, Begriff, Grenze, Zwing und Bänne, wie weit und wohin diese reichen“ (Folio 2R bis 11R)

In diesem dritten Abschnitt des Urbars wird die Grenze der Herrschaft beschrieben.

„Bezirk“ meint den Zirkel(-Kreis), der die Gebiete umfaßt, „Begriff“ das, wie man das Gebiet rund herum „greifen“ kann. Zwing und Bann sind bestimmte Herrschaftsrechte im Herr schaftsgebiet, die der Herr allein ausüben kann (vgl. Mühlebann usw.).

Hier also geht es um die Grenze, wobei die Beschreibung anfängt („anfacht“) an der Langwiese beim Fohrenbühlpaß. („Fohrenbühl“ kommt von „Vor dem Bühl“, „Vormbühl“ und hat nichts mit Fohren, also Kiefern, zu tun!). Die Langwiese ist etwa halbwegs von Schramberg nach Hornberg. Sie wird als Wasserscheide zwischen Schiltach und Gutach bzw. Lauterbach und den Gutachzuflüssen dargestellt. Am Beginn der beschriebenen Grenze steht ein besonderer Grenzstein. Die Grenze wurde mit Vertretern der benachbarten Herrschaften „beritten“, also rechtlich festgelegt.

Im Uhrzeigersinn wird nun die Grenze beschrieben, die zunächst auf den „Berg und Wald Hutneck“ führt, wahrscheinlich der Mooswaldkopf, auf dem heute der Aussichtsturm steht (879,2 m über NN). Dann führt die Grenze weiter zum Berg „Mosenwald“ (Moosenwald mit Mooskapf, 871,9 m), zwischen den Tälern Sulzbach und Kirnbach liegend. Der Kirnbach gehörte größtenteils zur Herrschaft Hornberg (Württemberg). Die Grenzen verlaufen über die Wasserscheide. Teilweise liegt diese Grenze auch an der Kirnbacher Allmende, die den Untertanen des Probstes Braun von Straßburg gehörte. Von diesem hat dann 1552 Rochus Merz die unterhalb der Kirche Kirnbach liegenden neun Höfe erworben, aber schon 1558 gegen neun andere württembergische Höfe eingetauscht.

Bei der weiteren Beschreibung wird ein Hof genannt, dessen Gebiet über die Höhe hinweg ins Württembergische reichte: der Vogts- oder Vogtsbauernhof im Sulzbach. Die Höhe wird als Bronnenholz bezeichnet, auf den heutigen Karten als Mooskapf (842,5 m über NN). Von hier geht die Grenze hinüber zum Kahlenberg („Kalberg“, 840,2 m). Dazwischen liegt der (im Urbar nicht genannte) Rotwasserpaß, der vom Sulzbacher Rotwasser zur sog. Heuwiese und zum Stammelbach führt.

Die Grenze verläuft stets der Wasserscheide und den gegenseitigen Hofgrenzen entlang. Es wird dann die Richtung zu einem Berg „Ybrannt“ genannt, wahrscheinlich dem Hartskäpfle (825,1 m über NN), an dessen Südseite der Imbrand (bzw. dessen Lauterbacher Teil) liegt. Hier führt die Grenze um den Hof Kienbronnen herum, der damals einem Hans Carle gehörte (zu Württemberg). Die Straße folgte nun der Grenze unterhalb des Bergs Imbrand und oberhalb des Steigenbachs („Stochenbach“) bis zum Hof Hinterholz. Die heutige Grenze verläuft dort mehr bergaufwärts und erreicht erst am Finsterbach wieder die im Urbar genannte Grenze, die allem Anschein nach dem alten und auch heutigen Fuhrweg nach verlief.

Vom Finsterbach aus ging die Grenze zum Teufelskopf (667,6 m). Hier werden nun Güter genannt, die auf Schramberger Gebiet lagen, aber von den Bauern im Kienbronn und in Hinterholz genutzt wurden und deshalb wohl später zur Gemeinde Lehengericht geschlagen wurden.

Vom Teufelskopf ging die Grenze hinunter zur Schiltach und zwar an das sogenannte Vogelswehr. Auch hier sind die Hofgrenzen gleichzeitig Herrschaftsgrenzen. Hier verläuft die Grenze heute etwas südlicher, nämlich um das spätere Gaswerk (heute Klärwerk) herum zur Einmündung des Eselsbachs. Das „Vogelswuor“ liegt heute außerhalb der Markung Schramberg. Vom Vogelswehr ab verlief die alte Grenze direkt hinauf zur Höhe des Reitzenwaldes, der 1547 richtig als „Reinhartsgraben“ (Höchst) bezeichnet wird (588,3 m über NN). Dort steht auch heute noch ein Grenzstein im Urzustand außerhalb der heutigen Grenze.

Auch die folgende Grenzbeschreibung stimmt mit der heutigen nicht überein, vielmehr führt die alte Grenze ganz durch heutige Schiltacher bzw. Lehengerichter Markung, nämlich vom Reitzenwald aus hinauf zum Herrenweg und diesem entlang bis zum Erdlinsbach (bei der Aichhalder Mühle), dann wieder hinauf zum Rohrbach und zur Rohrhalde, die damals ganz zu Schramberg gehörten. Dabei wird ausgesagt, daß Schiltacher Höfe über die Grenze auf Schramberger Gebiet herüber reichten – wahrscheinlich gerade soweit, wie die heutigen Grenzen verlaufen. Vom Rohrbach führte die Grenze dann hinauf zum Heimlichswald, dem Grenzstein in der Nähe des Zollhauses (726,0 m über NN), der die Dreiherrengrenze Württemberg – Fürstenberg (Herrschaft „Hausen“ = Hausach im Kinzigtal) – Schramberg kennzeichnet. Hier soll ein vom Wildhag eingeschlossenes spitziges Grundstück zu Fürstenberg gehört haben (wahrscheinlich oberhalb des heutigen Anwesens „Breitreute“). Nahe der heutigen Straße nach Rötenberg ging die Grenze außen am Heimlichswald entlang bis mitten in den dortigen Weiher, der dem Kloster Alpirsbach gehörte (wie dies übrigens in der Zeit vor Rochus Merz auch für den Kirchenzehnten usw. von Aichhalden galt), und folgte von dort dem Lauf der aus dem Weiher entspringenden Aschach (= Eschach). Die Grenze soll an einer Stelle auch über die Eschach gegangen sein auf „Winzler Bann“. Winzeln gehörte damals zur Reichsstadt Rottweil. Die Grenze folgt dem Lauf der Eschach weiter bis zur „Langen Bruck“, einem Knüppelweg über das dortige Moos auf die andere Bachseite; hier verläuft heute die Straße von Aichhalden nach Waldmössingen. Der größte Teil gehörte zu Schramberg, ein kleinerer Teil dieses Knüppelwegs aber zum Waldmössinger Bann , der bis zur Brücke schon ca. 8oo Meter lang auf der anderen Seite der Grenze lag. Das nun folgende Heiligenbronner Gut gehörte ebenfalls zu Schramberg.

An der heutigen Eschachbrücke zwischen Heiligenbronn und Lehen (663,6 m über NN) verließ die Grenze die Eschach und zog dann südwestwärts und dann nach Süden zum Hof Vierhäuser, der ganz in der Herrschaft lag. Waldmössingen und Seedorf gehörten den Grafen von Zimmern. An den Lachen (Laken, Grenzsteinen) der Schrambergischen Untertanen entlang zog die Grenze weiter süd‑ und südwestwärts an der Ostseite des Hofs Heuwies („Höhwies“) entlang weiter bis zur Furt über den vom Schönbronner Rain und dem Hintersulgen herfließenden kleinen Bach, an dem die Grenze ein Stück entlang verlief. Die Grenze schloß dann auch noch zwei der vier Schönbronner Höfe ein. Dann zog sie dem Teufenbach entlang. Hier wird die Beschreibung wohl mit Absicht ungenau, da Merz nicht wußte oder wissen wollte, daß der Locherhof zum Kloster Rottenmünster und nicht zu Schramberg gehörte. Wohl vor Locherhof verließ die Grenze den Teufenbach und überschritt im großen Bogen die Straße zwischen Mariazell und Weiler, wo die Hofgrenzen auch die Herrschaftsgrenze bildeten. Angrenzer waren zuvor das zu Rottweil gehörige Dorf Dunnin gen, teilweise auch die dem Gotteshaus Rottenmünster gehörigen „Lacher Höfe“ (Locherhof), dann Stetten ob Rottweil (gehörte 1547 den Herren Ifflinger zu Rottweil).

Die Grenze führte nun an den Laken der Bauern von Weiler und Mariazell entlang hinauf zum Berg Wonnenberg (Nonnenberg bzw. heute Heiligenwald), von dort in Richtung Burgberg und wieder nach Nordwestwest drehend zum Wunnenberg, der zuerst den Schrambergischen Kirchen Hugswald und Mariazell gehörte, später der Heiligenstiftung Schramberg. Er wird zwar von der Grenze eingeschlossen; dies wird aber recht vorsichtig umschrieben, da die Besitzverhältnisse unklar waren. Hier verläuft nämlich die Grenze am Hof des Burgstalls Burgberg entlang. Und Burgberg beanspruchte bis ins 19. Jahr hundert den Wunnenberg ; es gehörte seit 1472 zum Amt Hornberg des Herzogtums Württemberg.

Folgt man der Grenze weiter, kommt man an den Gütern des Burgstalls Waldau vorbei (Württembergisches Oberamt Hornberg). An der Westecke des Walds dreht die Grenze nach Nordnordwest an der Waldgrenze entlang. Hier grenzt nun der Mühllehenhof des Klosters Rot tenmünster an. Dabei wird gesagt, daß diesem Kloster einige Schrambergische Güter, wieder einlösbar, versetzt worden seien. Die Grenze des Mühllehenhofs dreht am Ende des Wunnenbergwaldes nach Westen und zieht an der Glashalde entlang an die Südgrenze der Altenburghöfe, und an den zum Kloster St. Georgen gehörenden Gütern entlang auf den Brogen (Siehdichfür, 834,1 m über NN).

Dort, nach Norden umschwenkend verläuft die Grenze zur „Hueb“ (Hub, Gemarkung des Hubbauernhofs), wobei sie diese noch auf Schramberger Gebiet einschli eßt. Sie verläuft dann (über den Fohrenacker, 887,7 m) weiter zur „Löwies“ (Lehenwies, Hof an der Schiltach, ca. 750 m), von dort die Höhe hinauf nach Nordwesten weiter zur Benzebene, wo eine zerstörte Kapelle steht (die auf der Karte von 1558 eingetragen ist), und zur Landstraße, die vom Schwanenbach heraufführte. Zum Kloster St. Georgen und zur Herrschaft Hornberg (beide württembergisch) gehörende Bauern waren hier die Angrenzer.

Im weiteren Verlauf wird ein Stein oberhalb des Hauses Jerg Mosmann erwähnt. Hier muß es sich um das Anwesen Öhle (württembergisch) handeln. Dann kommt das „steinen Bildstöckle“ an der Gersbacher Ecke und dann der einst so bekannte Dreiherren stein am Rotmoos auf der Falkenhöhe (868,6 m). Es war ein Stein mit den Wappen Ramstein (Widder), Württemberg (Hirschstangen, Oberamt Hornberg) und Klosteramt St. Georgen (Abtstab , württembergisch; zum Klosteramt gehörte der Falkenhof, Stab Schiltach = Langenschiltach). Die Grenzlinie wendet sich nun nach Nordwesten zum Schenkenbachhof (Schenkenbauernhof) und zwar durch die Güter dieses Hofes, der größtenteils zu Hornberg gehörte, mit einigen Gütern aber auch zu Schramberg. Mit einem leichten Bogen nach Westen verläuft das Endstück der Grenze nach Norden, zunächst an der westlichen Grenze des Hofes Hülsenbühl entlang und schließlich zur Langwiese, dem Ausgangspunkt der Grenzwanderschaft, vor dem Fohrenbühlpaß.

Die gesamte Grenze war 1526, als die Edlen von Rechberg (Hans von Rechberg d. J.) die Herrschaft an seinen Schwager Hans von Landenberg verkaufte, allgemein bekannt gemacht worden. Sie wurden damals unbestritten für richtig er kannt. Bis zum Ende der 1540er Jahre hat sich an der Grenze offensichtlich nichts verändert, so daß Rochus Merz die Herrschaft in „rüwiger“, d. h. unbestrittener Besitzung innehatte.

Es wird schließlich noch bemerkt, daß innerhalb dieser Grenze die Herrschaft Hornberg und das Kloster St. Georgen mehrere Höfe in fürstlicher Obrigkeit hat, die nicht der Herrschaft Schramberg unterworfen sind, so in Sulgen, Tennenbronn und bis 1558 auch noch auf dem Hardt und in Schramberg. Außerdem haben andere Herrschaften zinsbare Lehengüter, die aber der Obrigkeit Schrambergs unterstehen. Sie gehören u. a. den Klöstern Rottenmünster, St. Georgen und Alpirsbach, sowie den Heiligenpfle gen Mariazell, Hugswald, Lauterbach usw.

 

Die Situation im Langenkirnbach (Folio 11 und 11R)

In einem Sonderkapitel werden dann noch die 1552 von Rochus Merz dem Propst Braun in Straßburg abgekauften neun Höfe im Langenkirnbach erwähnt, die aber schon 1558 wieder im Tausch abgetrennt wurden. Diese Güter wurden begrenzt von Württemberg (Hornberg) und Fürstenberg (Herrschaft Kinzigtal). Es wird dabei bemerkt, daß die Herrschaft Schramberg am Moosenwald an die Kirnbacher Allmend stößt und deshalb die neuen Untertanen, die unterhalb der Kirnbacher Kirche wohnten, hier auch an ihre jetzige Herrschaft Schramberg stoßen.

Damit sind aller Grund und Boden mit Ausnahme der oben genannten württembergischen Höfe unmittelbar der Herrschaft Schramberg einverleibt.

 

Landschaft, Erdreich, Grund, Boden… (Folio 12 bis 17)

In dem Kapitel „ Landschaft, Erdreich …“ sind die einzelnen Ämter der Herrschaft und deren Hofgruppen bzw. Einzelhöfe dargestellt.

Alle diese Ämter sind dem Haus und der Herrschaft Schramberg reichsunmittelbar („ohn alles Mittel“), also nur direkt unter dem Kaiser, einverleibt, anhängig und zugetan.

 

Die Ämter der Herrschaft Schramberg (Folio 12 bis 16R)

Erstes Amt ist das Amt (bzw. die Vogtei) Schramberg, in dem alle Höfe und das ganze Schramberger Tal liegen und dem Herrn gehören.

1. Das Amt Schramberg besteht zunächst aus dem Markt (= Marktflecken) unten am Schloßberg (die heutige Hauptstraße, also von St. Maria bis zum Bruckbeck).

2. Es folgt das Tal Falkenstein mit allen dort liegenden Höfen (Falkenstein war deutlich vom Marktflecken abgesetzt).

Die weiteren Gemarkungen sind:

3. Das Kirnbachtal mit allen Höfen (dabei ist, wie bei der Hofbeschreibung zu ersehen ist, nur die Oberherrschaft, nicht die Grundherrschaft gemeint!). Zum Unterschied vom „langen Kirnbach“ bei Wolfach wird dieser Kirnbach „Kleiner Kirnbach“ genannt, später auch „Kirnbächlin“.

4. Das Göttelbachtal mit allen (vier) Höfen.

5. Der Lienberg mit den meisten Höfen (dort liegen auch Güter, die zu Württemberg, später Sulgau, gehören). Hier beginnen bereits Hofgruppen, die zum späteren Stab Sulgen gerechnet wurden. Zwar wird angenommen, daß der Stab Sulgen an die Stelle des umgetauschten Stabs Langen Kirn bach getreten ist; aber noch im 18. Jahrhundert erscheinen die Sulgener Höfe, so in den Hofschatzungsbüchern von 1731 und 1747, beim Stab Schramberg, und Sulgen hatte nur einen Beivogt.

6. Das Dörflein Sulgen mit allen dort liegenden Höfen.

7. Der Weiler Hintersulgen mit allen Höfen.

8. Der Redersberg mit allen Höfen.

9. Der Berg Imbrand und die meisten dortigen Höfe.

10. Der Berg Schiltach. Hier dürften die Höfe unterhalb des heutigen Schlosses gemeint sein, bis zur Grenze.

Das zweite („andere“) Amt ist Aichhalden mit Vogtei. Dieses gehört ganz zur Herrschaft Schramberg. Bei diesem Amt werden genannt:

1. Das Städtlein Aichhalden (= Vorderaichhalden).

2. Die Höfe zu Hinteraichhalden.

3. Der Lienberg (soweit er nicht zum Schramberger Amt gehört) gehört nur teilweise zur Herrschaft, der andere Teil zu Württemberg (Hornberg).

4. Alle Höfe auf dem Riesen.

5. Die Höfe in der Reute und Oberreute.

6. Die Höfe im Eselbach.

7. Die Halde zum Teil.

Das dritte Amt ist Lauterbach und Sulzbach, Amt und Vogtei. Das Amt gehört ganz zu Schramberg.

1. Dazu gehören zunächst die Täler Lauterbach und Sulzbach ganz und mit aller Zugehör.

2. Der Hilsenbühl gehört nur zum Teil zu Schramberg.

3. … von Schenkenbach nur der Teil, der auf Schramberger Seite genutzt wird.

4. … der Imbrand ganz, doch haben zwei württembergische Untertanen, nämlich die vom Hof Kienbronnen und Hinterholz, etliche Güter dort auf Schramberger Seite.

Das vierte Amt ist Mariazell, das Dorf, in‑ und außerhalb des Fleckens. Zum Amt Mariazell gehören:

1. Der ganze Wunnenberg (= Heiligenwald, Nonnenberg).

2. Der Weiler Hugswald. Zunächst allerdings nur zwei Höfe (der dritte Hof kam 1558 im Tausch zu Schramberg).

3. Der Hardt. Auch hier allerdings zunächst nur drei Höfe (1558 kamen die anderen drei Höfe zur Herrschaft und damit war Hardt ganz schrambergisch).

4. Der Friedrichsberg mit allen drei Höfen.

5. Zwei der vier Schönbronner Höfe.

Der Tischneck wird hier noch nicht genannt, da die dortigen drei Höfe erst 1558 zu Schramberg kamen.

Das fünfte Amt ist die Vogtei Tennenbronn. Dort gehört nur ein Teil zu Schramberg, nämlich etwa die Gebiete der späteren Gemeinde Kath. Tennenbronn. Die übrigen Höfe gehören entweder zum württembergischen Amt Hornberg oder zum württenbergischen Klosteramt Schiltach (gemeint ist der Langenschiltach).

1. Zunächst werden die vier Höfe vom Ramstein genannt (die weiteren zwei nördlichen Höfe dieser Hofgruppe erscheinen bei dieser Aufstellung beim „Burbach“, wurden aber in späteren Zeiten meist zum Ramstein gerechnet – genauso wie im Urbar selbst bei der Darstellung der Höfe ab Folio 35).

Für die weiteren Höfe im Tennenbronner Amt heißt es:

2. Die vier Höfe im Gersbach gehören alle zu Schramberg.

3. Die Höfe im Burbach (= Burgbach, Purben) gehören ganz zu Schramberg (siehe Bemerkung beim Ramstein, Nr. 1).

4. Die Höfe im Tennenbronn, nämlich die um die Kirche, gehören nur zum Teil zu Schramberg.

5. Auch die Höfe auf der Lehenwiese gehören nur teilweise zu Schramberg.

6. Die Höfe im „Muechbach“ (= Eichbach) gehören ebenfalls nur teilweise zu Schramberg (nämlich die oberen).

7. Der Hof Kalchofen (Kalkhof) gehört ganz zu Schramberg.

8. Die Höfe im Schwarzenbach sind ebenfalls nur teilweise schrambergisch (nach der Darstellung des Urbars beginnt der Schwarzenbach bereits beim heutigen Gasthaus „Schützen“).

Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden in einem späteren Kapitel genau dargestellt. Dazu wird am 12. Juni 1554 ein Vertrag zwischen Schramberg und St. Georgen aufgerichtet. Danach gehört das halbe Wirtshaus (mit Hof) bei der Kirche zu Schramberg.

Das sechste Amt ist Langenkirnbach mit den neun unter halb der Kirche in Kirnbach liegenden Höfen. Dieses Amt gehörte nur von 1552 bis 1558 zu Schramberg.