Die Amtsrechnungen der Herrschaft Schramberg

Die Amtsrechnungen reichen, wenn auch lückenhaft, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück und geben nicht nur dem Familienforscher einen Eindruck von den Besitz- und Erbfolgeverhältnissen der Zeit vor Beginn der Kirchenbücher. Auch Wanderungsbewegungen in das oder aus dem Herrschaftsgebiet sind damit in Einzelfällen nachvollziehbar. Wollte z. B. ein Untertan für immer aus der Herrschaft wegziehen, hatte er einen "Abzug" zu zahlen, der je nach Menge der "abgezogenen" Güter und Geldwerte höher oder niedriger veranschlagt wurde. Diese Abzugszahlungen sind in den Amtsrechnungen verzeichnet. Die Berechnung dieser und anderer Zahlungen erfolgte übrigens auf der Grundlage der Angaben im Urbar des Rochus Merz von Staffelfelden von 1549, das über gut zwei Jahrhunderte den Maßstab für zahlreiche behördliche und steuerliche Vorgänge in der Herrschaft Schramberg bildete.